Schaffung einer bAV-Clearing-Stelle
(Deutsche Gesellschaft für vertriebliche Altersversorgung GmbH)
Die DGbAV Deutsche Gesellschaft für betriebliche Alterversorgung GmbH stellt mit der Schaffung der bAV-Clearing-Stelle die Weichen, um die im neuen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) verankerte Portabilität – Versorgungsansprüche sollen beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber bei vollem Werterhalt „umziehen“ können – wesentlich zu erleichtern bzw. ohne Wertverlust für den Arbeitnehmer möglich zu machen. Die DGbAV führt die alten und neuen Versorgungsverträge zusammen, erhält auf diese Weise die zumeist günstigeren Konditionen alter Verträge und nimmt dem neuen Arbeitgeber das Inkasso und die Weiterleitung der monatlichen Beiträge an die Unterstützungskassen oder Versicherungsgesellschaften ab. Weil sie damit zu Entlastung der Personalabteilungen beiträgt, steigt die Akzeptanz in den Unternehmen für diese wichtige Säule der Altersvorsorge.
Zusammen mit vertraglich fest gebundenen Partnerunternehmen kann die DGbAV wöchentlich bis zu 4.000 individuelle Beratungen mit den Mitarbei-tern von Großunternehmen überall in Deutschland durchführen, um mit ihnen die für sie richtige Form der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung zu finden. Sie kommt damit einer volkswirtschaftlich wichtigen Aufgabe nach, weil die „Durchdringungsquote“ der bAV in den Unternehmen bislang bei der steuerlich privilegierten Entgeltumwandlung erst bei 10 bis 15 % liegt.
Stand: 24.09.2004
Siehe auch: http://www.dgbav.de